
Mietbürgschaft
einfach & transparent
Eine Wohnung nach den eigenen Wünschen einrichten bringt Spaß. Damit Sie Sie Ihre Ersparnisse hierfür in voller Höhe verwenden können, bietet Ihnen die R+V Versicherung eine optimale Lösung: "Die Mietbürgschaft"!
Ihr Vermieter sichert sich ab
Entscheiden Sie sich ein Haus oder eine Wohnung zu mieten, verlangen die Vermieter häufig eine Mietkaution zur Absicherung. Häufig beträgt die Höhe bis zu dem Dreifachen Ihrer Monatsmiete. Dieses Geld hinterlegen Sie in der Regel auf einem Kautionssparbuch für die Dauer Ihrer Mietzeit. Folglich kann Ihr Erspartes bei einer Mietkaution nicht für andere Anschaffungen verwendet werden.Die Alternative
Möchten Sie Ihr Geld anders ausgeben und nicht auf einem Kautionssparbuch hinterlegen? Dann nutzen Sie doch einfach unsere praktische Mietbürgschaft der R+V Versicherung. Hier übernimmt die R+V gegen Zahlung einer jährlichen Prämie die Bürgschaft in Höhe der zu leistenen Mietkaution gegenüber Ihrem Vermieter.Was regelt die Mietbürschaft?
Die R+V Vericherung steht als Bürge gegenüber Ihrem Vermieter für Sie gerade. Sollten Sie zum Beispiel aus der Wohnung ausziehen und die Miete nicht vollständig gezahlt haben oder die vereinbarten Renovierungsarbeiten nicht erledigt haben, zahlt die R+V Versicherung. Selbstverständlich bedeutet es nicht, dass Sie keine Miete zahlen brauchen und auch keine Renovierungen durchzuführen haben. Nimmt der Vermieter berechtigte Leistungen aus der Bürgschaft in Anspruch, haben Sie die Pflicht diesen Betrag an die R+V Versicherung zurückzuzahlen!Details zur Mietbürgschaft
Damit die R+V Versicherung schnell die Bürgschaft übernimmt, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Beratungstermin mit:- gültiger Personalausweis
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise


