
Der Freistellungsauftrag
Steuerfreie Zinseinkünfte
Grundsätzlich besteht eine Steuerpflicht für Zinseinkünfte aus Kapitalerträgen. Diese werden vom Gesetzgeber mit der sogenannten Zinsabschlagsteuer (Quellensteuer) pauschal mit 30 % zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag vorversteuert und auf die gesamte Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet.


