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Raiffeisenbank eG
BLZ: 20069641
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Der Freistellungsauftrag

Steuerfreie Zinseinkünfte

Grundsätzlich besteht eine Steuerpflicht für Zinseinkünfte aus Kapitalerträgen. Diese werden vom Gesetzgeber mit der sogenannten Zinsabschlagsteuer (Quellensteuer) pauschal mit 30 % zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag vorversteuert und auf die gesamte Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet.

Freigrenzen

Alleinstehende haben zur Zeit Anspruch auf eine Zinsfreistellung in Höhe von EUR 750,- zzgl. EUR 51.- Werbungskosten-Pauschbetrag also insgesamt EUR 801.-. Verheirateten stehen EUR 1.500,- zzgl. EUR 102.- Werbungskosten-Pauschbetrag folglich insgesamt EUR 1.602.-zu. Innerhalb dieses Sparerfreibetrages wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben.

Erteilung eines Freistellungsauftrages

Damit Sie diese Steuerbefreíung nutzen können, ist es erforderlich Ihrer Bank mitzuteilen, in welcher Höhe Erträge freigestellt werden sollen. Sie können den Ihnen zustehenden Freibetrag selbstverständlich auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag in unserem Haus einrichten möchten, wenden Sie sich einfach an uns!