
Vermögenswirksame Leistungen
Geld vom Chef
Nutzen auch Sie die "Geldgeschenke" vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber! Sparen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen!
Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen (VL) ?
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen. Mit diesen Sonderleistungen möchte Ihr Arbeitgeber Ihren Vermögensaufbau fördern. Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, sobald diese in einer dafür vorgesehenen Anlageform angespart wird. Hierfür bieten wir Ihnen vielseitige Möglichkeiten wie zum Beispiel Fondssparen, Bausparen oder einen Banksparplan.
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen. Mit diesen Sonderleistungen möchte Ihr Arbeitgeber Ihren Vermögensaufbau fördern. Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, sobald diese in einer dafür vorgesehenen Anlageform angespart wird. Hierfür bieten wir Ihnen vielseitige Möglichkeiten wie zum Beispiel Fondssparen, Bausparen oder einen Banksparplan.
Zusätzliche staatliche Föderung
Auch der Staat unterstütz das VL-Sparen, indem er durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie zusätzliche Anreize bietet. Um in den Genuss dieser Förderungen ist foldendes zu berücksichtigen:
Auch der Staat unterstütz das VL-Sparen, indem er durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie zusätzliche Anreize bietet. Um in den Genuss dieser Förderungen ist foldendes zu berücksichtigen:
- Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Ledige, deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 € liegt. Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Einkommen 35.800 € nicht übersteigen.
- Wohnungsbauprämie erhalten Ledige, deren zu versteuerndes Einkommen maximal 25.600.- € beträgt; bei Verheirateten darf das zu versteuernde Einkommen maximal 51.200.- € betragen.
- Der Staat fördert sowohl Fonds-Sparen wie auch Bausparen mit der Arbeitnehmersparzulage. Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen von max. € 400.- mit einer Prämie von 18 % - das entsprechen € 72 - Jahr für Jahr!
- Beim Bausparen erhalten Sie 9% Arbeitnehmersparzulage auf max. 470.- €; und zusätzlich 8,8% Wohnungsbauprämie.
- Bei der Wohnungsbauprämie beträgt der maximale Förderbetrag 512.- € (1.024.- € bei Verheirateten).
- Sie erhalten folglich 43 € Arbeitnehmersparzulage, sowie 45 € Wohnungbauprämie auf Ihren Bausparvertrag.
- Addiert man alle Förderungen auf, erhält ein/e Ledige/r Jahr für Jahr 160 € als Geldgeschenk vom Staat!
Interessiert?
Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren und sich ausführlicher informieren möchten, wenden Sie sich einfach an uns. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer
(04336) 9920-0 oder in unseren Geschäftsstellen.
Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren und sich ausführlicher informieren möchten, wenden Sie sich einfach an uns. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer
(04336) 9920-0 oder in unseren Geschäftsstellen.


