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Raiffeisenbank eG
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Profitieren Sie von der staatlichen Förderung

Mit der Riester-Rente der R+V

Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der so genannten "Riester-Förderung" über Zulagen und Steuervorteile.
Vorteile für jeden 
Die "Riester-Rente" ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern und niedrigere Einkommensgruppen profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.
Wesentliche Leistungen Ihre Riester-Rente 
  • Staatliche Förderung
    Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) sowie Steuervergünstigungen (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig). Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag anlegen, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Ein Sockelbetrag von 60 EUR im Jahr muss mindestens gezahlt werden.
  • Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
    Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
  • Überschussbeteiligung
    Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen
    Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
  • Absicherung des Ehepartners / der Hinterbliebenen
    Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.
Ihre Vorteile 
  • Sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente.
  • Attraktive staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteile (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig)
  • "Hartz-IV-geschützt", Somit ist das Vermögen Ihrer RiesterRente während der Ansparphase im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt. Folglich muss es nicht aufgebraucht werden und wird auch nicht als Vermögen angerechnet.
  • Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.